Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

§1 Geltungsbereich

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Kaufvertrages zwischen der CellAir Construction GmbH | Oberer Marktplatz 2 | D-73614 Schorndorf, vertreten durch deren Geschäftsführer Herr Rainer Goytia, ebenda (im Folgenden: Verkäufer) und dem Vertragspartner (im Folgenden: Käufer).

Der Verkäufer erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Vertragspartner, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. Abweichungen davon sind nur in Ausnahmefällen zulässig und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Bestellungen erfolgen auf der Basis von Sortiments- und der Angebotslisten des Verkäufers und der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise. Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge werden dadurch angenommen, in dem der Verkäufer eine Auftragsbestätigung verschickt oder mitteilt, dass die Ware versandt wurde.

Ein Vertragsabschluss für Geräte, also IHHT/IHCT, ist nur mit Angehörigen der Heilberufe, des Heilgewerbes oder der Heilhilfsberufe und Sportwissenschaftlern möglich sofern es sich bei den Systemen um ein Medizinprodukt handelt. Dazu kann vor dem Verkauf, vom Käufer, durch den Verkäufer, der schriftliche Nachweis der Zugehörigkeit zu dieser Berufsgruppe durch Überlassung einer beglaubigten Kopie der Approbationsurkunde bzw. eines entsprechenden Ausbildungsnachweises verlangt werden. Bei Verträgen mit juristischen Personen oder Personengesellschaften muss der Geschäftsführer die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen bzw. nachweisen, dass die Gesellschaft eine entsprechend ausgebildete Person beschäftigt, und diese die Therapie mit einem CellAir Gerät durchführt bzw. laufend überwacht. Sollten diese Voraussetzungen nicht gegeben sein, so kann der Verkäufer eine Ausnahmegenehmigung für den Käufer nach interner Rücksprache mit seinem Kompetenzteam erteilen. Bezüglich aller weiteren Produkte ist der Vertragsschluss mit jedermann möglich.

Der Käufer von den in § 2 Abs. 2 genannten Geräten verpflichtet sich, an der Schulung für den Umgang und die Bedienung des erworbenen Produktes teilzunehmen. Der Verkäufer versichert das er in regelmäßigen Abständen eine solche Schulung veranstaltet. Sollte der Käufer dieser Verpflichtung zuwider handeln, wird er den Verkäufer von allen Ansprüchen Dritter, die auf dieser Pflichtverletzung basieren, auf erstes Anfordern freistellen.

Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Die Änderungen sind unangemessen und vom Käufer nicht mehr zu akzeptieren, sofern sie über das handelsübliche Maß hinausgehen. Leistungen werden als Durchschnittswerte angegeben. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

Soweit Bestell- oder Auftragsformulare verwendet werden, gelten diese als Bestandteil des Vertrages.

§ 3 Lieferbedingungen

Die Lieferung erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, nach Zahlungseingang zu einem zwischen Verkäufer und Käufer zu vereinbarenden Termin. Für die genauen Daten und Absprachen ist die Auftragsbestätigung des Verkäufers maßgeblich. Alle Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt der korrekten und rechtzeitigen Anlieferung bei dem Verkäufer durch den Hersteller. Teillieferungen sind zulässig, außer sie sind für den Käufer unzumutbar.

Lieferfristen und -termine sind nur dann verbindlich vereinbart, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich so bezeichnet worden sind.

Ereignisse höherer Gewalt, Versorgungsschwierigkeiten, politische Verwicklungen, Störungen bei Verkehrsunternehmen, Betriebs- und sonstigen Störungen bei dem Verkäufer oder seiner Lieferanten sowie deren Folgen befreien den Verkäufer für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Lieferung. Solche Ereignisse berechtigen den Verkäufer, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten, ohne dass der Käufer ein Recht auf Schadenersatz hat. Ist eine spätere Lieferung für den Käufer nicht zumutbar, ist er ebenfalls zum Vertragsrücktritt berechtigt.

Gerät der Verkäufer mit einer Lieferung in Verzug oder wird ihm eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 11 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt.

Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, Dokumente oder Zertifikate beizubringen, die nicht ausdrücklich zugesichert wurden. Dies gilt insbesondere für Unterlagen, die für den Export oder die Verzollung notwendig sind. Letztgenannte Unterlagen sind ausschließlich von dem Käufer beizubringen.

§ 4 Pflichten des Käufers / Einbeziehung

Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufsache unter Beachtung des § 2 Absatz 2 und 3 nur durch Personen bedienen zu lassen, die bei Auslieferung oder zu einem späteren Zeitpunkt in die Bedienbarkeit des Gerätes von der Verkäuferin eingewiesen wurde.

Der Käufer ist verpflichtet, die Vorgaben des ihm als Vertragsbestandteil übergebenen Handbuchs des von Ihm gekauften Produktes zu beachten. Das Handbuch gilt als Vertragsbestandteil eines jeden Kaufvertrages, der Käufer übernimmt somit die Pflichten für den ordnungsgemäßen Umgang mit der Kaufsache.

§ 5 Preise und Zahlung

Der Käufer entrichtet den Rechnungsbetrag als Vorkasse. Sofern die Zahlung auf Rechnung vereinbart wurde, sind Rechnungsbeträge sofort ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang beim Verkäufer. Zahlungsverpflichtungen gelten erst dann als erfüllt, wenn der Verkäufer über den Gegenwert der Forderungen endgültig verfügen kann. Alle Zahlungen haben kostenfrei zu erfolgen.

Die vom Verkäufer benannten Preise verstehen sich ohne Skonto und Nachlässe ab Lager zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Exportlieferungen sind Zoll sowie Gebühren und andere öffentliche Abgaben vom Käufer zu tragen. Alle Versandkosten, insbesondere Verpackung, Transportkosten, Transportversicherung und Zustellungen erfolgen, sofern nicht gesondert etwas anderes vereinbart ist, auf Kosten des Käufers.

Bei Zahlungsverzug ist der Käufer verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 6 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz an den Verkäufer zu leisten.

Der Käufer ist zur Aufrechnung oder zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur berechtigt, wenn die Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Außerdem kann der Käufer insoweit ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, als ein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Die Kaufsache bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verkäufers. Besteht die Leistung aus teilbaren Leistungen, so erlischt der Eigentumsvorbehalt erst, wenn alle in Zusammenhang mit diesem Auftrag stehenden Forderungen durch den Käufer beglichen worden sind.

§ 7 Urheberrechte des Verkäufers

Der Verkäufer behält sich die Eigentums- und Urheberrechte an allen von ihm überreichten Angeboten, Schulungsunterlagen/Inhalten und Kostenvoranschlägen sowie dem Käufer zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Texten, Berechnungen, Prospekten, Katalogen und anderen Unterlagen vor.

§ 8 Gefahrübergang

Die Gefahr des Untergangs, der Verschlechterung und der Versendung geht auf den Käufer über, sobald die Kaufsache die Geschäfts- oder Lagerräume des Verkäufers oder eines von dem Verkäufer beauftragten Dritten verlässt.

§ 9 Gewährleistung, Sachmängel

Der Käufer hat die empfangene Kaufsache unverzüglich nach Eintreffen auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen und offensichtliche Mängel unverzüglich zu rügen. Ist der Vertrag für beide Teile ein Handelsgeschäft, so gilt § 377 HGB mit der Maßgabe, dass erkennbare Mangel binnen 10 Tagen durch schriftliche Anzeige an den Verkäufer zu rügen sind.

§ 10 Weiterverkauf

Die von dem Verkäufer gelieferten Kaufsachen sind Markenkaufsachen, die grundsätzlich nur in unveränderten und unversehrten Originalbehältnissen verkauft werden dürfen. Der Einzelverkauf von Teilen einer Packung ist nicht zulässig.

§ 11 Haftungsausschluss

Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet der Verkäufer lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den Verkäufer oder einem seiner Erfüllungsgehilfen beruht.

§ 12 Anwendbares Recht/Gerichtsstand / Erfüllungsort

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Käufer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

§ 13 Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ebenso wie des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

Stand der Allgemeinen Käuferbedingungen: 10/2018